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Finanzen

Janina Zon

Image by Mateus Campos Felipe

Spendenbescheinigung

Grundsätzlich gilt, du kannst beim Finanzamt jede Spende in deiner Steuererklärung unter Sonderausgaben geltend machen.  

Wan brauchst du dazu eine Spendenquittung von uns?

Erhalten wir von dir eine freiwillige und unentgeltliche Spende, egal ob als Überweisung oder Bargeldbetrag, sprechen wir von einer Spende.

Bis zu einem Betrag von 300 Euro (pro Spende) kannst du ganz bequem deine Überweisung als Beleg in der Steuererklärung nutzen.

Hast du uns mehr als 300 Euro überwiesen? 

Dann braucht das Finanzamt eine Spendenbescheinigung.

Die stellen wir sehr gerne aus.

Damit sie auch gültig ist, brauchen von dir: 

  • Namen (Firmennamen)

  • Adresse 

  • Zeitpunkt der Überweisung

  • Art der Spende (PayPal, bar, Überweisung, ...)

 

Am besten schreibst du uns eine kurze Mail an finanzen@foerderverein-ggs-nord.de 

Dann schicken wir sie dir gerne auch direkt per Mail zurück. 

Spenden wird belohnt!

Mit einer Spendenbescheinigung können Zuwendungen an gemeinnützige Vereine bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte in der Steuererklärung noch im gleichen Jahr geltend gemacht werden.

Du hast noch weitere Fragen?

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